Unsere Pension im Landgasthof Schönow, bietet Ihnen das richtige Zimmer für Ihre Übernachtung im Nordosten der Uckermark.
Die Zimmer befinden sich in der 1. Etage im Landgasthof Schönow. Schönow ist ein Ortsteil der Gemeinde Passow im Nordosten der schönen Uckermark
Mitten im Wald gelegen, finden unsere Gäste Ruhe und Entspannung.
Der Wald lädt aber auch zu Spaziergängen und Jogging - Runden ein.
Wer ungern zu Fuß unterwegs ist, kann über uns auch Fahrräder mieten, bzw. einen Ausritt mit einem Pferd des Reitvereins Hubertus nebenan machen. (Dieses ist nur in Absprache mit dem Verein möglich)
Zum Bahnhof sind es ca. 5 min zu Fuß. Die nächste Bushaltestelle ist 200 m entfernt.
Sie möchten erst schauen ob zu Ihrem Wunschtermin unsere Pension noch Übernachtung´s Möglichkeiten hat? Dann sind Sie hier genau richtig in unserem Belegungsplan sehen Sie immer aktuell, ob noch Pension´s Zimmer im Landdgasthof Schönow frei sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Zimmervermietung
1. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Gasthofes
(Aufnahmevertrag).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Gasthofes in Textform.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Dem Gasthof steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind der Gasthof und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Gasthof gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner.
3. Alle Ansprüche gegen den Gasthof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofes beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Umsatzsteuer ein.
3. Der Gasthof kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Gasthofes erhöht.
4. Rechnungen des Gasthofes sind spätestens bei Anreise ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag
(Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
5. Der Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Gasthof
berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Gasthofes aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gasthof geschlossenen Vertrag bedarf
der Zustimmung des Gasthofes in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Gasthof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gasthofes
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gasthof in Textform
ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Gasthof die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die
Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Gasthof die vertraglich vereinbarte
Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Gasthof geschlossenen Vertrag erlischt ab
zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie
2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige
Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des
Hotels.
5. RÜCKTRITT DES GASTHOFES
1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten
Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Gasthof ebenfalls in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten
vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
2. Bei berechtigtem Rücktritt des Gasthofes entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gasthof spätestens um 10:30 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gasthof aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
7. HAFTUNG DES GASTHOFES
1. Der Gasthof haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
der Gasthof die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofes beruhen und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Gasthofes beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen des Hotels auftreten, wird der Gasthof bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Gasthof dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder
oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Landgasthof Schönow
Ihre Zimmeranfrage:
Ostern im Landgasthof
21.04.2019 & 22.04.2019
Ostersonntag und -montag
Oster-Brunch
ab 9.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Spanferkel - Brunch
zusätzlich mit
leckerem Fisch und
Eier in verschieden Variationen
Unsere Öffnungszeiten:
Mo - | Mi geschlossen | ||
Do | 17.00 Uhr | - | 21.00 Uhr |
Fr | 17.00 Uhr | - | 21.00 Uhr |
Sa | 11.00 Uhr | - | 21.00 Uhr |
So | 9.30 Uhr | - | 20.00 Uhr |
Feiert. | 9.30 Uhr | - |
17.00 Uhr |
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